Ich habe Personen aufgenommen, was jetzt?

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    Enno S
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      1. Grundsätzlich müssen die Geflüchteten in den nächsten Wochen viel Geduld mitbringen, weil alle beteiligten Behörden zur Zeit völlig überrannt werden. Dies sollte man den Geflüchteten auch so vermitteln, dass keine falschen Hoffnungen entstehen.
      2. Geflüchtete, die jetzt eine Unterkunft haben, über einen biometrischen Pass verfügen, eine eigene Krankenversicherung und/oder Geld haben und keine Hilfe benötigen, müssen nichts tun. Sie sind hier, wie Touristen und müssen lediglich dann, wenn sie sich länger als 90 Tage hier aufhalten, beim Amt für Integration und Migration (Abteilung Ausländerangelegenheiten), Maximilianstraße 26,9 3047 Regensburg ihr Touristenvisum verlängern lassen.
      3. Geflüchtete, die eine Unterkunft jetzt privat haben, einen biometrischen Reisepass besitzen, aber kein Geld haben und auch keine Krankenversicherung, müssen sich, sofern sie nicht in den Tag nächsten Tagen weiterreisen, in Regensburg registrieren lassen. Dies geschieht in der Anker-Einrichtung, Bajuwarenstraße 1A, 93053 Regensburg. Dort einfach hinzugehen, ist zwecklos und auch telefonisch (0941/56803510 oder 0941/56803003) etwas zu erreichen ist nicht zielführend. Sinnvoll ist, die betreffende Person unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums und des Wunsches nach Registrierung per E-Mail unter registrierung@reg-opf.bayern.de anzumelden und abzuwarten. Die Mitarbeiter dort melden sich dann wegen eines Registrierungstermins. Der Registrierungstermin dauert ca. 1 Stunde.
      4. Erst wenn die Registrierung erfolgt ist, können Geflüchtete Leistungen erhalten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (auch wenn die Geflüchteten keine Asylbewerber sind – der Name der Leistung ist einfach so) gewährt werden. Hierfür wiederum ist das Sozialamt der Stadt Regensburg zuständig, das seinen Sitz ebenfalls im Ankerzentrum hat. Diese Leistungen gehen nicht verloren und werden rückwirkend ab dem Tag der Einreise gewährt, sodass man sich für die Beantragung von Leistungen ohnehin Zeit lassen kann. Für die Gewährung dieser Leistungen ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Dabei werden auch Vermögensverhältnisse abgefragt. Die Leistungen bestehen aus zwei Teilen. Ein Zuschuss bzw. die Übernahme einer anfallenden Miete, die natürlich auch Privatpersonen ansetzen können, die eigentlich keine klassischen Vermieter sind (nähere Infos hierzu folgen in den nächsten Tagen), ebenso wie Geldleistungen, die bar ausbezahlt oder überwiesen werden können. Vor diesem Hintergrund ist es unter Umständen sinnvoll bei einem Kreditinstitut für die geflüchtete Person ein Konto zu eröffnen. Ich würde dabei in jedem Fall darauf drängen, dass dies gebührenfrei zu erfolgen hat, natürlich ohne Aussicht auf Erfolg.
      Der Leistungsbezug ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Geflüchtete tatsächlich in Regensburg bleibt und hier seinen Wohnsitz nimmt. Ansonsten wäre der jeweilige Ort zuständig, an dem der Geflüchtete abschließend wohnhaft wird.

      #3706
      Enno S
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